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 Beteiligungsmodelle
Beteiligungsmodelle können speziell in den höheren Steuerprogressions-Stufen eine außergewöhnliche Rendite bringen.

Die Überlegung dabei ist es, die Anfangsverluste des Anlageobjektes in die Einkommenssteuer-Erklärung zu übernehmen und die erst später auftretenden Gewinne in einer niedrigeren Steuerprogressions-Phase (eventuell in der Pension) zu versteueren, woraus sich eine Verschiebung der Steuerlast ergibt.

Arten möglicher steuerverschiebenden Beteiligungsmodelle sind z.B.:

  • Beteiligung an Unternehmen
  • Immobilienbeteiligung
  • Pensions- und Partnervorsorge - Modell

Je nach persönlicher Situation ist es oft wichtig, mit Ihrem Steuerberater die Möglichkeiten zu besprechen, um ein maßgeschneidertes Konzept zu erstellen.

Falls bisher eine steuerliche Vertretung nicht gewünscht war, nennen wir Ihnen gerne einige Kanzleien, die eine kompetente steuerliche Beratung bieten. Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

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