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 KFZ (Haftpflicht, Kasko, Rechtsschutz)

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den VN bzw. gegen die mitversicherten Personen erhoben werden, wenn durch die Verwendung des Kfz Menschen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. abhanden kommen, oder ein bloßer Vermögensschaden eintritt, der weder ein Personen- noch ein Sachschaden ist.

Bonus/Malus-System (jetzt nicht mehr verpflichtend)

Als Beobachtungszeitraum gilt der Zeitraum vom 01.10. bis zum 30.09. des folgenden Jahres. Die Umreihung erfolgt jeweils im auf den Beobachtungszeitraum folgenden Kalenderjahr zur Hauptfälligkeit. Wenn der Versicherungsbeginn zwischen dem 01.04 und dem 30.09. liegt erfolgt die Umstufung erst im übernächsten Jahr, da der Beobachtungszeitraum zu kurz ist. Schadensfälle werden sehr wohl berücksichtigt.

Kasko:

Je nach Variante können hier Elementarereignisse, Dachlawinen, Diebstahl, Raub, Unfälle, Vandalismus, Parkschäden, usw. versichert werden.

KFZ-Rechtsschutz:

Siehe auch SACHVERSICHERUNGEN - RECHTSSCHUTZ, eingeschränkt auf den KFZ-Bereich.

Insassenunfall:

Siehe auch PERSONENVERSICHERUNGEN - UNFALLVERSICHERUNG. Nur Insassen des versicherten Kraftfahrzeuges sind versichert.

 

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